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Gedanken und Ansichten findet sich in seinen Briefen. Wenn wir sowohl in der Grundidee wie in der Ausführung und Beurtheilung mit dem Verfasser größtenteils zusammengehen, so wird er uus doch vielleicht auch beistimmen, wenn wir geradezu an der Haud seiner Bemerkungen sagen, daß Bonstetten Vielerlei war, nur lciu fest ausgeprägter und vor Allem kein bernischer Charakter. Darum hat Bonstettens Andenken in seiner eigenen Vaterstadt sich kaum erhalten, abgesehen davon, daß er einen steten Widerwillen gegen die Berner zeigte und nicht selten spöttische Vemcrtungen über sie machte. Nur das Feste, Zuverlässige, mag es sogar einseitig sein, hält sich, wahrend das Schwebende, Schwankende verschwindet, wie das vom festen Stamme der Eiche losgerissene Blatt. Berns letzter Schultheiß, der dem neufränkischen Uebcrmuthe kühn sich entgegenstellte, wird nimmer vergessen, fo lange es eine bernische oder fchweizerische Geschichte gibt, während Bonstettens Andenken, das übrigens nie im Volke wurzelte, nur in begrenztem Räume sich wird halten können, mögen auch noch so treffliche Biographien, gerade wie die vorliegende von Hrn. Steinten, geschrieben werden. Steinten schildert uns nach den Quellen, die er mit großer Mühe sich verschafft hat, auf das Genaueste Leben, Schriften nnd Meinungen Bonstettens. Wir erfahren durch ihn, wie der junge Bonstetten geb. 1745 3. Sept. voll Geist und Gefühl in die französische Schweiz nach Iverdon kam und dort seine eigentliche Heimat, das bisher entbehrte Familienleben, frische Landluft, Freiheit und Glück fand. Er kam nach Genf und war bei Voltaire eingeführt; fein gefühlvolles Herz, fein freiheitslustiger Sinn ward von Rousseau'« Schriften hingerissen; demokratische Ideen beherrschten seine Gesinnungen, ohne daß er je ein Demokrat wurde. (S. 344.) Nachdem er durch Bonnet mit der Philosophie bekannt gemacht worden war, bezog er die Unversität Leyden und bereiste England und später auch Italien. Wichtig war seine Be> kanntschaft mit I. v. Müller, dem er stets mit Nach und That aushalf und dessen Studien er auf jegliche Weise förderte. Sein Eintritt in den großen Rath der bernifchen Republik im Frühjahr 1775 bereitete ihm nur Widerwärtigkeiten, da er seine Ideen stets im Widerspruche mit denen seiner College« fand; Müller tröstete ihn. Glücklicher ging es ihm als Landvogt zu Saanen, Nyon und im Tessin. Seine Humanität und die Neigung zu Verbesserungen gewann ihm die Herzen seiner Untergebenen. Ihm verdanken wir gründliche Nachrichten über den traurigen

Zustand der damals von den Eidgenossen so schlecht beherrschten sogenannten italienischen Vogteien ; ihm verdanken die Tessiner den ersten Ans bau der Kartoffeln. Die Tessiner jahen fie als eine Frucht für die Schweine an, welches Vorurtheil aber Bonstetten durch eine Proclamation zu beseitigen suchte, indem er ihnen mittheilte, daß die Königin von England täglich Kartoffeln auf ihrem Mittagtische habe. (S. 171.) Noch so mandjes Interessante könnten wir dem Buche entheben, das mit deuticher Gründlichkeit, französischer Anmuth und Klarheit geschrieben ist.

14) Note historique sur la direction de la bourse francaise de Lausanne. 1859. (Cette brochure redigée par M. Solomiac, ancien principal du collége de Lausanne, à l'occasion de la fusion opérée l'hiver dernier entre la dite Bourse et la bourgeoisie de Lausanne renferme des détails curieux sur les Refugiés, venus dans le Pays de Vaud à la suite de la révocation de l'Edit de Nantes.)

15) De la neutralité de la Suisse dans l'interêt de l'Europe par Pictet de Rochemont. Nouvelle édition. Chez Joël Cherbuliez libraire á Genève. 1860.

16) Les publications de la section des sciences morales et politiques de l'Institut Genèvois, publication d'une charte du XIV. siecle. 1860.

17) Morlot, A., Etudes géologico-archéologiques en Danemark et en Suisse. Lausanne, Mars 1860. Im Bulletin de la société Vaudoise des sciences naturelles. Tome VI. Nr. 46. Inhalt: J. Kjoeken moedding. II. Marais tourbeux. III. Question des races. IV. Changements physiques. V. Comparaison du Nord avec la Suisse. VI. Question chronologique.

18) Some general views on archeology. By A. Morlot. London. 1860.

19) Le conservateur Suisse ou Recueil complet des Etrennes helvétiennes. 2e, èdit. 14 vol. Dès l'année 1860 il paraîtra chaque année pour le jour de l'an un nouveau volume.

20) Un magistrat Suisse. Auguste Pidon, Landammann du Canton de Vaud. Notice historique par L. Vulliemin. 344 pages. Lausanne, G. Bridel, 1860.

21) Bulletin de la sociéte des sciences naturelles de Neuchâtel (T. V. 2. 1860) schildert den Betrug, der von den Arbeitern mit Nachahmung der bei Concise gefundenen teltischen Alterthümer getrieben wurde. Wie versichert wird,

blieben die Arbeiter bei der Nachahmung nicht stehen, sondern verfertigten sogar antike Tabackpfeifen. Von nun an werden die sogenannten keltischen Alterthümer einer genaueren Prüfung unterworfen. 22) Musée historique de Neuchâtel et Valagin publiè par Georges Auguste Matile. Tome III 3e cahier. Neuchâtel 1860. Dies Heft, welches den dritten Band abschließt, wurde von den Freunden Matile's, welcher den Stoff dazu schon vor seiner Abreise nach Amerika (1848) gesammelt hatte, herausgegeben. Es enthält folgende Darstellungen: Notices sur des tombeaux Romains découverts près de Serrières. – La Comba à la Vuivra (traditions populaires des serpents monstrueux). – Les inondations du Seyon en 1579 et 1750. – Journal d'Abraham Chaillet, maire de la Côte. Description d'Hennipolis.

Die erste nnd letzte dieser Darstellungen sind durch beigefügte Zeichnungen veranschaulicht. Das Tagebuch von A. Chaillet, S. 230, dessen Enkelin, Lucretia Chaillet, die treffliche Mutter David Pury's, des Wohlthäters der Stadt Neuenburg war, enthält manches Bemerkenswerthe, namentlich für jene Zeit treffliche Witterungsbeobachtungen. Die früheren zwei Hefte dieses dritten Bandes enthalten:

Des noms de famille neuchâtelois. – Chanson du conései Heiri, poésie patoise. – Extrait du journal de Jean Lardy, d'Auvernier. – St. Guillaume; ses autels, sa chapelle, son portrait. – Annales du chapitre de l'église collégiale de Notre-Dame de Neuchâtel. – La reima du corti, poésie patoise. – Neuchâtel mentionné pour la première fois dans l'histoire. – Fondation et dotation d'une maison d'école à Peseux en 1560. – Manuscrit de traités de médecine à la bibliothèque de la classe. – Marques pour les pauvres. La femme blanche, poésie.

Es ist sehr zu bedauern, daß diese Zeitschrift in zwanglosen Heften nunmehr eingegangen, da überdies kaum Hoffnung vorhanden ist, daß bald wieder eine historische Schrift im Kanton Neuenburg geschrieben wird, wenn nicht etwa Rechtsstreit eine solche nöthig macht.

23) Histoire d'une annexion, par Charles Guy. Paris, Amyot, édit. rue de la paix, 1860.

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sollen, da gewiß Niemand aus diesem Titel auf den genannten Inhalt schließt. Uebrigens wiederholt die Schrift nur längst Gesagtes.

24) üe'zpon»« ä« I» oomuii« (Lc>lilßec>i«ie) 6« XeuedKtel eontre IllU' turit6 muuieip»!« äe AenetiKtel, !^euo1i»t«I, in>i>iimeii« äs H. >V«1ll»t!i et IHetmel, 1860.

25) Neuchatel's Einwohnergemeinbe und Burgergemeinde und deren Ab» lulungsstreit über den David Pury'schen Etiftungsfond, Deutsche Bearbeitung der Rechtsschriften der Einwohnergemeinbe. Solothurn, Druck von I. G»ß» mann Sohn, 1860.

Beide Schriften beschäftigen sich in der Einleitung mit der Geschichte der Gemeinde Neuenbürg, um dadurch für sie günstige Schlüsse zur Entscheidung der Streitfrage ziehen zu tonnen. Die letztere ist ausführlicher. Der Staat Neuenburg weist in seiner durch die Geschichte gewordenen Gestaltung eine vielartige Gliederung auf. Schon in frühester Zeit und nachgehends mit allerlei Privilegien für die Stadt, einzelne Gemeinden und Körperschaften wie für das ganze Land ausgestattet, besaß derselbe die Elemente der Monarchie, Aristokratie und Demokratie in friedlicher Weise nebeneinander, bis allmälig die Stadt Neuenburg und in dieser einzelne Geschlechter unter dem Schutze eines fern sich haltenden und fern lebenden Fürsten alle Gewalt auf sich vereinigten. Der Sturz dieser rei» che« und mächtigen Geschlechterherrschaft war das Werk unserer Tage und die Gründung der Republik und Umgestaltung des städtischen Gemeindewescns eine nothwendige Folge, wie dies Hr. von Chambrier im Ourp« Isssi8l»l>s im Jahre 1831 voraussagte: I.» republique est totalemenl meompütible »vee I'exislenee <le rmreille» oulporstion«. 1,» llezlruolinu äe no» bourzzeuizie« 8er»il <!»N8 I» »uite necezsÄire <le I'elnoli««ement äu pouvoir republiollin. (Lul!elin ulllciel 183l, iw^. 375.) Diese Nothwendigkeit wie auch der Umstand, daß in den altern Zeiten kein Unterschied zwischen Einwohnern und Burgern bestanden zu haben scheint, half der Einwohnergemeinde zum Siege. Dazu hatten auch die Gewandtheit ihres Anwaltes (Hrn. Nationalrath Hungerbühler von St. Gallen) und die Analogie in der Genieindeeinrichtung der meisten andern Kan» tone das Ihrige gethan. Bericht und Urthcil finden sich in der Zeitschrift für vaterländisches Recht. Neue Folge. Band I. Lieferung 5. (Haller'sche Buchdruckern in Bern) Beide Parteien hatten nemlich in sich selbst ehrender Weise ihre Streitfrage dem Vundesgerichte unter» breitet. Der Einwohnergemeinde wurde ein Theil des Zinscnertrages vom David Pury'schen Fond zugesprochen. Für die Geschichte des schweizerischen Gemeindcwesens ist dieser Prozeß von hoher Wichtigkeit.

26) Ileeueil 6iplall>»ti<^ue äu Ponton ä« ?r!nnurß. ßixil-m« »nn6«. Volum« »ixieiu«, liibnui-^ eu 8ui»8«, implimerl« >l»lol>»nä et (?c>mp. 1860.

Von den Mitgliedern der historischen Gesellschaft des Kantons Freiburg, welche diese Urkundensammlung herausgibt, betheiligten sich die Herren Kantonsbibliothetar und Pfarrer M. Meyer, welcher die deutschen, Professor Chatton, der die lateinischen, und Abb« I. Gremaud, welcher die französischen Urkunden besorgte. Sie unifassen den Zeitraum von 1400 bis 1410, und sind an Zahl 90. Sie betreffen größtentheils den freiburgischen Staatshaushalt, einige sind jedoch nicht ohne allgemeines Interesse für die gesammte Schweizergeschichte, wie überhaupt für die Culturgeschichte jener Zeit. S. 27 findet sich der Wortlaut des ersten Bündnisses (auch von Iustinger S. 251 erwähnt) oder sog. Burgrechts zwischen Bern und Freiburg, 1403 8. Nov., welche beide darin gestehen, wie sehr sie einander bis jetzt geschadet haben, künftig aber nur zu nützen gesonnen seien durch ein ewiges Bündniß. Bern nimmt darin das römische Reich aus, wird demselben aber nicht gegen Freiburg beistehen; Freiburg nimmt die Herrschaft Oesterreich aus, wird aber derselben keine Hilfe gegen Bern leisten. Dagegen zieht es den Eidgenossen von Zürich, Lucern und Zug, besonders aber Uri, Schwyz, Unterwalden zu Hilfe, wenn es von Bern gemahnt wird. Glarus ist nicht genannt, da es auch damals noch nicht den übrigen Eidgenossen gleichgestellt ist, obwohl es schon über fünfzig Jahre im eidgen. Bunde war. Das Bündniß, gegen welches übrigens einige Rathsherren conspirirtcn (S. 77 und 79), ist hauptsächlich gegen „welsche Herren und Stett" gerichtet, gegen welche Freiburg den Bcrnern beistehen will. Es kann dies Wohl nur Savoyen und Vurgund betreffen, gegen welche später Freiburg wirklich mit Bern und den Eidgenossen ruhmvoll kämpfte und dann 1482 förmlich in den Bund der Eidgenossen aufgenommen ward. Von culturhist. Interesse ist Nr. 404 S. 235. Die freiburgische Regierung verbietet (1409 11. Iun.) den „großen und kleinen Kindern« nicht das Bild des hl. Johannes durch die Straßen zu tragen und zu rufen „^I»m»n eontre Nomnn" und umgekehrt. — Auffallend ist auch Nr. 392 S. 119 die Verordnung (1408 12. Iun.) gegen die Männer, welche ihre Frauen ohne Grund verjagen

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