Anlciher die Prolongation oder schreibt die Zinsen nicht zur gehörigen Zeit ab, oder löset nach Ablauf der ihm gestatteten Prolongation das Pfand nicht sofort ein, so ist dasselbe der Bank verfallen. 6. Die Bank behält sich vor die Belehnung zu jeder... Beiträge und Materialien zur Beurtheilung von Geld- und Bank-Fragen mit ... - Page 100 by Adolf Soetbeer - 1855 - 135 pages Full view -
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