Andern übertragen wollen, so müssen derselbe und der neue Anleiher eine solche Uebertragung in dem dazu bestimmten Buche eigenhändig unterschreiben oder durch ihre Bank-Bevollmächtigten unterschreiben lassen. Eine andere Art der Uebertragung wird... Beiträge und Materialien zur Beurtheilung von Geld- und Bank-Fragen mit ... - Page 99 by Adolf Soetbeer - 1855 - 135 pages Full view -
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