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Bevor jedoch daran gegangen werden konnte, zu untersuchen, was sie vom völkerrechtlichen Standpunkte aus ist, mußte festgestellt werden, was sie sagt und will.

So war zur Beantwortung jener völkerrechtlichen, den eigentlichen Anlaß und das eigentliche Ziel dieser Arbeit bildenden Frage die stofflich bei weitem überwiegende Aufgabe einer Feststellung des gegenwärtigen Inhalts der Monroedoktrin zu lösen.

Dazu waren historische Untersuchungen von zum Teil recht abgelegener Natur aus der diplomatischen Geschichte der Vereinigten Staaten und anderer Nationen erforderlich.

Eine geradezu unabsehbare Stoffülle bot sich hier dar.

Außerdem kann diese diplomatische Geschichte nicht als bekannt vorausgesetzt werden.

Das zwang wiederholt zu orientierenden Ausführungen, die nur mittelbar mit dem Thema verbunden sind. Um Vollständigkeit zu erreichen, wäre andererseits eine ausführliche Geschichte der amerikanischen Diplomatie zu geben gewesen, ein undurchführbares Unternehmen besonders für eine Untersuchung wie die vorliegende.

Zwischen beiden Tatsachen habe ich, so gut es ging, zu vermitteln gesucht, indem ich jene Hinweise so kurz wie möglich gehalten habe. So weit sie vom Gange der Ausführungen allzu sehr abzuführen schienen, sind sie in,, Exkursen" gegeben oder in Anmerkungen verwiesen worden.

Auch so war die Masse des vorhandenen Stoffes noch übergroß. Es war unmöglich, ihn in vollem Umfange zu verwenden. Es mußte insbesondere zumeist genügen, die aufgestellten Behauptungen mehr oder weniger ausgiebig mit Beispielen zu belegen.

Was das für die Abhandlung verwendete dokumentarische Material anlangt, so habe ich mich soviel als nur möglich an die offiziellen Quellen gehalten und zwar, wie die Natur der vorliegenden Aufgabe das erforderlich machte, in erster Linie an die amerikanischen und in zweiter Linie an die englischen Publikationen.

Vor allem ist mir dabei der von John Bassett Moore im Auftrage des amerikanischen Kongresses verfaßte und gedruckte, in Amerika höchste Autorität genießende ,,Digest of International Law" von großem Nutzen gewesen und hat mir dauernd als Führer gedient.

Bei Benutzung dieses Quellenmaterials habe ich mich bemüht, innerhalb der notwendigen Beschränkungen so exakt wie nur möglich zu sein und stets reichliche Nachweise zu geben. Es war mir dabei klar, daß anderenfalls die Bedeutung dieses Buches sich darauf beschränken würde, die Zahl der Abhandlungen über die Monroedoktrin um eine weitere zu vermehren.

Deshalb habe ich auch in weiterer Beachtung der schweren Zugänglichkeit der betreffenden Quellen diese sehr häufig wörtlich angeführt. Dies ist im Text durchweg in deutscher Übersetzung geschehen. Auf diese habe ich besondere Mühe verwendet, die bei der großen Schwerfälligkeit und Dunkelheit des Stiles vieler von den betreffenden Dokumenten recht beträchtlich war. Dabei habe ich meiner Schwester Eva in Middlebury Conn. (Vereinigte Staaten), die mit Sachkunde die Übersetzung der diplomatischen Korrespondenzen überprüft hat, sowie Professor Rudolf Tombo jun., dem Leiter des ,,Deutschen Hauses" der Columbia-Universität in New York, zu danken. Professor Tom bo bin ich insbesondere dafür verpflichtet, daß er die Übersetzung der Monroebotschaft einer genauen Durchsicht unterzogen hat.

Besonders wichtig erscheinende Zitate oder solche, bei deren Übersetzung mir Zweifel über den Sinn blieben, sind anmerkungsweise auch in der Ursprache wiedergegeben; einige ausgedehntere finden sich in meinem Anhange. Dort ist auch eine Liste sämtlicher Präsidenten und Staatssekretäre der Vereinigten Staaten gegeben, deren Nutzen für die Arbeit selbstersichtlich ist. Bei ihrer Anfertigung hat mir der Amerikanische Unterstaatssekretär Alvey A. Adee in besonders liebenswürdiger Weise geholfen.

Daß zufolge der Unzugänglichkeit oder wohl auch des Nichtvorhandenseins ausreichenden Materials trotz aller Anstrengungen eine vollständige Darstellung oder der volle Beweis für das Behauptete oft nicht gelingen wollte, habe ich häufig empfunden.

Ebenso wie das Quellenmaterial, habe ich mich bemüht, die unendliche Masse der in Frage kommenden Literatur so ausführlich wie möglich zu berücksichtigen.

Auch hier kamen wiederum zufolge der Natur der Arbeit in erster Linie amerikanische Publikationen in Frage. Doch bin ich bestrebt gewesen, auch die betreffenden deutschen, englischen und französischen Veröffentlichungen gebührend zu berücksichtigen.

Etwaige Lücken in dieser Beziehung mögen damit entschuldigt werden, daß die Arbeit in Amerika geschrieben worden ist. Sie ist im Mai 1913 abgeschlossen. erschienenes Material hat - ebenso wie spätere Ereignisse grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können.

Später

Besonders soll hier darauf hingewiesen werden, daß diese Arbeit im Gegensatz zu den meisten bisher erschienenen nicht eine Geschichte der mit der Monroedoktrin zusammenhängenden Ereignisse sein will, sondern in ihrem historischen Teil,, die Geschichte der Monroedoktrin als eines politischen Prinzips". Jene Ereignisse waren deshalb nur als Hintergrund für die Geschichte der Monroedoktrin und so weit zu schildern, als die Kenntnis von ihrem Verlaufe zum Verständnis jener Geschichte erforderlich erschien.

Und ferner ist folgendes hervorzuheben: Es ist in dieser Abhandlung nicht unternommen worden, die Monroedoktrin nach allen Seiten und erschöpfend zu behandeln.

Insbesondere gibt die Arbeit in keinem Punkte politische Erörterungen. Es ist streng vermieden worden, eine politische Ansicht über die Monroedoktrin, ein Urteil in bezug auf Weisheiten oder,,Tunlichkeiten", Anstand, Wahrscheinlichkeiten, Möglichkeiten und dergleichen oder ihr Gegenteil zu äußern.

Zum Schlusse will ich es aussprechen, wieviel ich fremder Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit für die Anfertigung der vorliegenden Schrift zu danken habe.

Überall, wohin ich mich auch um Hilfe gewendet habe, bei den fremden Legationen in Washington, amerikanischen Behörden, insbesondere den Bibliotheken, bei Redaktionen oder Privatpersonen, habe ich stets größtes Entgegenkommen gefunden.

Außer den bereits Genannten möchte ich die Verwaltung der Columbia-Universität in New York und dabei besonders den Bibliothekar William Dawson Johnston und den so überaus hilfsbereiten J. D. Thompson, die Verwaltung des College in Colorado Springs (Colorado), insbesondere den Präsidenten Slocum und den Bibliothekar Manly D. Ormes, sowie ferner die Verwaltung der Harvard-Universität in Cambridge (Mass.), insbesondere die der Law School und dabei die Herren Bibliothekare John Himes Arnold u. Robert Bowie

Andersen und endlich nicht zuletzt auch die der Gehestiftung in Dresden nennen.

Und weiterhin möchte ich auch nicht vergessen, die Namen von Alvey A. Adee, Unterstaatssekretär im amerikanischen Auswärtigen Amt, und A. Coolidge, Professor für Geschichte an der Harvard Universität und Austausch-Professor in Berlin für den Winter 1913/1914, Philip Brown, Professor für Völkerrecht an der Universität in Princeton, Alfred Z. Reed an der Carnegie Foundation for The Advancement of Teaching in New York und meinen Freund Bernhard Reil, der die Korrekturen gelesen hat, besonders zu erwähnen.

Vor allem habe ich meiner Frau für die viele wertvolle Hilfe zu danken, die sie mir während des ganzen Verlaufes der Arbeit gewährt hat.

Ebensolcher Dank gilt John Bassett Moore, dem Hamilton Fish Professor für Völkerrecht und Diplomatie an der Columbia-Universität,,,Counselor of the Department of State" und Mitglied des ständigen Haager Schiedshofs.

Ohne seine überaus liebenswürdige Hilfe und seinen erfahrenen Rat wäre dieses Buch nicht geschrieben worden.

In dankbarem Gedenken an die Zeit von Januar bis Juni 1912 in New York widme ich ihm dieses Buch.

Law School of Harvard University, Mai 1913.

(Langdell Hall) Cambridge, Mass.

Herbert Kraus.

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