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Während ein solches Mitgefühl aber gegenüber dem Freiheitskampfe der Griechen 1) nur eine Reihe von Sympathiekundgebungen offizieller und privater Natur sowie private Hilfstätigkeit2) ausgelöst hatte, führte es hier weiter.

Einmal ernannte der Präsident unter dem 28. Juni 1849 kurz vor Beendigung des Aufstandes Dudley Mann zum Spezialund Geheimagenten der Vereinigten Staaten in Ungarn. Manns Instruktionen gingen besonders dahin, genaue Information über den Stand der Dinge zu erhalten, als eine Grundlage für die Anerkennung Ungarns, sowie für den Abschluß von ,,Handelsarrangements" zwischen diesem und den Vereinigten Staaten.

Ihm war außerdem die Ermächtigung gegeben worden, selbst über die Mittel und Wege zu entscheiden, durch die er sich Kossuth und seinen vertraulichen Ratgebern nähern wolle und darüber, welche Mitteilungen diesem zu machen seitens der Regierung der Vereinigten Staaten ihm für gut scheine.3)

Was dies in Wahrheit bedeutete, drückte Präsident Taylor in seiner Jahresbotschaft vom 4. Dezember 1849 deutlicher aus, wenn er sagte: 4)

,,Ich bekleidete einen . . . . Agenten mit Vollmacht, unsere Bereitschaft zu prompter Anerkennung seiner (Ungarns) Unabhängigkeit im Falle der Fähigkeit, sie aufrecht zu erhalten, zu erklären.“

Die Mission Manns erledigte sich, bevor er sich von Wien weiter nach Ungarn begeben hatte, durch den Zusammenbruch der ungarischen Revolution.

1) Vergl. das Material in Am. State Papers For. Rel., V S. 251 ff., Sympathieadresse einer Gruppe New Yorker an das Haus; sowie eine Sammlung von Staatsdokumenten in bezug auf die Sachlage in Griechenland mit einer Botschaft des Präsidenten Monroe vom 31. Dez. 1823; Sympathieadresse des Staates SüdCarolina; Sympathieadresse Bostoner Bürger an den Kongreß; vergl. auch die Monroebotschaft vom 3. Dez. 1823: Richardsons Mess, II S. 217, die ihrerseits ebenfalls eine Sympathiekundgebung für die Griechen enthält; weiter vergl. besonders J. Q. Adams dritte Jahresbotschaft vom 4. Dez. 1827 in Richardsons Mess., II S. 384; Ex. Papers 14, 18. Cong. 1. sess.; M o ore, VI S. 33 f.

2) Ein Vorschlag Edward Livingstons, der im Hause am 2. Jan. 1827 eingebracht wurde, 50 000 Dollar zu ihren Gunsten zu bewilligen, wurde am 11. Jan. 1827 sogar abgelehnt. Vergl. Cong. De b., 19. Cong. 2. sess. (1826-1827) S. 576 ff. und 654.

3) Br. and For. State Papers, XXXVIII (1850–1851) S. 200 ff. 4) Richardsons Mess., V S. 12.

Hülsemann-Webster-Korrespondenz.

Als die ihm erteilten Instruktionen, die Präsident Taylor mit Spezialbotschaft vom 28. März 1850 dem Senate übersandt hatte,1) bekannt wurden, fand sich der Vertreter der österreichischen Regierung in Washington, der Chargé d'Affaires von Hülsemann, veranlaßt, durch Schreiben vom 30. September 1850 im Auftrage seiner Regierung beim Staatssekretär Webster formell gegen das Verhalten der Vereinigten Staaten als eine,,Einmischung in die inneren Angelegenheiten" seiner Regierung Protest einzulegen. Er erklärte in diesem Proteste die Sendung eines Agenten nach Wien mit dem Auftrage, auf einen günstigen Moment für die Anerkennung der ungarischen Republik zu lauern und einen Handelsvertrag mit ihr abzuschließen, als unverträglich mit dem Völkerrecht.

Er stellte dabei die Frage, wie es möglich sei,,,eine solche Mission mit dem Prinzip der Nichtintervention, wie es so formell von den Vereinigten Staaten als die Basis amerikanischer Politik verkündet worden sei, zu vereinbaren". Und er beklagte sich darüber, daß die Vereinigten Staaten Österreichs Freundschaft und Vertrauen damit belohnten, so ungeduldig auf den Fall der österreichischen Monarchie zu warten und sogar daran zu denken, dieses Ereignis durch die Äußerung entsprechender Wünsche zu beschleunigen.2)

1) Sen. Ex. Do c. 43, 31. Cong. 1. sess.

2) Vergl. hier Sen. Ex. Do c. 9, 31. Cong. 2. sess.; Br. and For. State Papers XXXVIII, S. 271; Moore, I S. 221 ff.; vergl. oben auch die sehr ausführliche Antwort Staatssekretärs Webster, vom 21. Dez. 1850, in S e n. Ex. Do c. 43, 31. Cong. 1. sess.; B r. and For. State Papers XXXVIII, S. 243 und Moore, 1. c. S. 223 ff.; aus dem Schreiben Hülsemanns mag hier besonders aie folgende Bemerkung im Original wiedergegeben werden:

,,As soon as the Imperial Government became aware of the fact that a United States Agent had been despatched to Vienna, with orders to watch for a favorable moment to recognise the Hungarian Republic, and to conclude a treaty of commerce with the same, the undersigned was directed to adress some confidential but pressing representations to the Cabinet of Washington against that proceeding, which is so much in variance with those principles of international law, so scrupulously adhered to by Austria at all times, and under all circumstances towards the United States. In fact, how is it possible to reconcile such a mission with the principle of nonintervention, so formally anounced by the United States as a basis for American policy, and which has just been sanctioned with so much solemnity by the president, in his inaugural adress of March 5, 1894. Was it in return of the friendship and confidence which Austria has never ceased to manifest towards them, that the United States became so impatient for the downfall of the Austrian monarchy, and even sough to accelerate that event by the utterance of their wishes to that effect?"

Es geht zwar weit, schon in diesem Verhalten der Vereinigten Staaten eine Verletzung völkerrechtlicher Rechtssätze zu sehen. Zweifellos aber handelten sie damit nicht nur ihren Grundsätzen über die Behandlung unfertiger Staatsgebilde zuwider, sondern in zweiter Linie auch (hauptsächlich weil ihre Haltung die ungarischen Revolutionäre in ihrem Aufstand gegen Österreich ermutigen mußte) dem Geiste der Monroedoktrin entgegen, die ihnen ein Eingreifen in die inneren Angelegenheiten Österreichs untersagte.1)

Fall Kossuth.

Die Vereinigten Staaten haben ein solches Verhalten auch nach dem Zusammenbruch der ungarischen Revolution fortgesetzt, indem sie dem nach der Türkei geflohenen L. Kossuth und seinen Begleitern ihre wirksame Hilfe zuteil werden ließen.

Die türkische Regierung hatte sich zwar geweigert, die Festnahme dieser Revolutionäre auf türkischem Boden durch Österreich zu erlauben, oder sie selbst an Österreich auszuliefern, sie hielt diese Männer aber gefangen.

Die Vereinigten Staaten machten nun nicht nur die größten Anstrengungen, die Türkei von jedem derartigen Schritte abzuhalten.2) Auf Grund einer entsprechenden Resolution des Kongresses vom 3. März 1851 sandten sie auch die Dampf-Fregatte ,,Mississippi" nach der Türkei, die mit Einwilligung der Pforte die Revolutionäre aufnahm, um sie nach Amerika in Sicherheit zu bringen.

Nachdem Kossuth, der zu Agitationszwecken die Fregatte in Gibraltar verlassen und später in Southampton ein anderes amerikanisches Schiff bestiegen hatte, am 4. Dezember 1851 in New York angekommen war, bereiteten sie ihm einen großartigen Empfang.

Das Volk jubelte ihm zu. Er wurde sowohl vom Präsidenten wie von den beiden Häusern des Kongresses empfangen (5. und 7. Januar 1852). Der Präsident gab ihm ein Diner, und der Kongreß feierte am 7. Januar 1852 mit einem Bankett.

1) Vergl. z. B. Foster, S. 331 f.; der das Verhalten der Vereinigten Staaten in der Kossuth-Episode ausdrücklich als unvereinbar mit der Monroedoktrin erklärt. 2) Vergl. hier besonders Staatssekretär Clayton an Mr. Marsh unter dem 12. Jan. 1850, in Sen. Ex. Do c. 43, 31. Cong. 1. sess. S. 13 sowie Staatssekretär Webster an Marsh, unter dem 28. Febr. 1851, M S. Inst., Turkey, I S. 346 (M., VI S. 47).

Weiter aber erstreckte sich die Tätigkeit der Vereinigten Staaten hier nicht. Kossuths Hoffnungen, sie zu einer Intervention im Interesse der ungarischen Revolution zu bringen, ein Plan, zu dem er den Präsidenten der Vereinigten Staaten auch direkt aufforderte, gingen nicht in Erfüllung.

Nachdem der kranke Henry Clay bei einer Kossuth auf dessen dringendes Ersuchen gewährten Unterredung gegen dessen Vorschläge protestiert und ihn beschworen hatte, von seinem nutzlosen Beginnen abzustehen und nachdem dies bekannt geworden war, flaute die begeisterte Stimmung in Amerika bald ab, und die Episode kam zu einem schnellen Ende.

d) Insurrektion in Kreta.

Ein weiterer Zuwiderhandlungsfall gegen das zweite Unterprinzip der Monroedoktrin ist in dem Verhalten zu erblicken, daß die Vereinigten Staaten in den Jahren 1866-1868 der Insurrektion in Kreta gegenüber einnahmen.1)

Wie der griechische Freiheitskampf und die Revolution Ungarns, so erregte auch der kritische Versuch, sich von der Türkei zu befreien und mit Griechenland zu vereinigen, größte Sympathie in den Vereinigten Staaten, die sich zu tätigen Hilfeleistungen steigerte.

So beauftragte Staatssekretär Seward unter dem 21. September 1866 den Gesandten der Vereinigten Staaten in Konstantinopel, Mr. Morris, mit den Repräsentanten der andern christlichen Mächte bei der Pforte zu dem Zwecke Beratungen zu pflegen, durch Gebrauch ihrer guten Dienste die unglücklichen Verhältnisse in Kreta zu bessern.2)

Auf einen Appell der Insurgenten vom 9. November 1866 an Morris, ihren leidenden Familien zu helfen, waren die Vereinigten Staaten dabei behilflich, deren Frauen und Kinder nach Griechenland zu bringen,3) und leisteten den Notleidenden alle denkbare Unterstützung.4)

1) Vergl. hier besonders For. Rel. 1866, II S. 253 ff.; 1867, I S. 616 f., II S. 14 ff., 96 ff., besonders 1868, II S. 110 ff.

Dafür, daß dieses Verhalten der Vereinigten Staaten gegen die Monroedoktrin ist, vergl. z. B. Bonfils, S. 180 (die dort angegebene Jahreszahl 1886 ist ein Druckfehler.)

2) For. Rel. 1866, II S. 253.

3) Wortlaut dieses Appells eod. S. 257. Der Fragebrief von Morris an Seward vom 22. Nov. 1866, eod. S. 256.

4) Vergl. besonders die verschiedenen Dankesresolutionen der Kretischen Nationalversammlung, der Provinzialregierung von Kreta, die Petition kretischer

Diese Handlungen lassen sich allerdings noch mit dem Sinne der Monroedoktrin vereinbaren. Unverträglich damit sind jedoch zwei gemeinsame Sympathiebeschlüsse, die die beiden Häuser des Kongresses im Juli 1867 und 1868 faßten.1)

In beiden Resolutionen drückte der Senat seine tiefe Sympathie für die kretischen Untertanen aus,,,die einen Teil der griechischen Familie bilden", sprachen von ihrem Schmerze über das Leiden dieser ,,interessanten Leute" und von ihrer Hoffnung, die Resolution werde zur Beendigung des Streites helfen.

Der zweite Beschluß, der auch im Tone entschiedener war wie der erste, ging noch weiter, indem er im Abs. II erklärte:

,,Religion, Zivilisation und Menschlichkeit erheischen es, daß der bestehende Streit in Kreta zu einem Ende gebracht werde, und zur Herbeiführung dieses Ergebnisses sollten die zivilisierten Mächte der Welt sich zu freundlichem Einflusse mit der türkischen Regierung verbinden.")

Besonders bezeichnend war, daß beide Beschlüsse den Präsidenten anwiesen, den Gesandten der Vereinigten Staaten in Konstantinopel zur Mitteilung an die türkische Regierung zu instruieren.

Mr. Morris berichtet, daß Seine Hoheit bei Vortrag der Resolution,,über den Charakter des Beschlusses und die Übermittlungsanordnung des Kongresses" offenbar überrascht gewesen sei.3)

Beide Resolutionen und insbesondere ihre Mitteilung an die türkische Regierung sind unverkennbare Eingriffe der Vereinigten Staaten in eine innere türkische Angelegenheit und unverträglich mit dem Geiste der Monroedoktrin.;

Bürger, auch die Resolution der griechischen Deputiertenkammer, sowie das Dankesschreiben der griechischen Regierung für diese Hilfe. Alle abgedruckt in For. Rel. 68, II S. 131, 138 und 143 f.

1) Die erste Resolution ist dem Senat von Sumner, 19. Juli 1867 berichtet und durchgebracht worden; vergl. Cong. Globe, 40. Cong. 1. sess. (1867) S. 727. Sie wurde im Hause 19. Juli 1867 angenommen, eod. S. 447; vom Präsidenten gebilligt am 20. Juli 1867, eod. S. 755; vergl. Stat. at Large, Bd. XV Nr. 41 S. 31.

Die zweite Resolution, die ebenfalls von Sumner beantragt worden war, passierte den Senat am 21. Juli 1868; vergl. Cong. Globe, 40. Cong. 2. sess. (1867/1868, Teil V) S. 4283. Annahme durch das Haus am 25. Juli 1868, eod. S. 4488; vom Präsidenten gebilligt am 27. Juli 1868, eod. S. 4517.

2) Sec. 2.,,And be it further resolved that religion, civilisation and humanity require that the existing contest in Crete should be brought to a close and to accomplish this result the civilised Powers of the world should unite in friendly influence with the Government of Turkey.“

3) Der Brief, der das Datum,,August 1867" trägt, steht in For. Re l. 1867, II S. 15.

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