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,,Regius Professors."

Mal gar 300, durch Vereinigung mit Collegien sank aber ihre Zahl, wie gesagt, auf fünf herab.

So haben wir also ungefähr den Unterschied der Universität als allgemeinen, Alles umfassenden Körpers und der Collegien als besonderer Körperschaften angegeben und festgestellt. Wir wollen hier nun etwas Specielles über beide zur näheren Charakteristik ihrer Einrichtung hinzufügen, zuerst über die Universität.

An dieser, der Universität, sind vor allen Dingen die Universitätsprofessoren angestellt, und zwar zunächst die vier vornehmsten oder die vier königlichen Professoren, ,,Regius Professors“ (sic: halb lateinisch, halb englisch). Die Stühle dieser vier ,,Regius Professors" wurden von Heinrich VIII. gestiftet, einer für Theologie,,,Regius Professor of Divinity," einer für das Civilrecht, „Regius Professor of Civil Law," einer für Medicin, „Regius Professor of Medicine," einer für das Hebräische, „I ,,Regius Professor of Hebrew," und einer für das Griechische, ,,Regius Professor of Greek."

Außer diesen königlichen Professoren Heinrich's VIII. giebt es nur noch einen „Regius Professor," den George I. einsehte, nämlich den für neuere Geschichte und neuere Sprachen.

Alle andere Professorschaften sind Stiftungen von Privatpersonen, welche entweder bei ihren Lebzeiten oder durch Testament der Universität Ländereien oder Gelder vermachten, um daraus einen Professor für Poesie, oder für Musik, oder für das Angelsächsische, oder für Geometrie, oder für Astronomie c. zu besolden.

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Diese letteren Professoren werden gewöhnlich nicht nur in Schriften, sondern auch im gemeinen Leben mit dem Namen ihres Stifters genannt.. So gründete z. B. William Laud, Erzbischof von Canterbury, im Jahre 1636 eine Professur für das Arabische, und der Gelehrte, welcher jedes Mal diese Professur inne hat, heißt,,the Laudian Professor" (der Laudische Professor). An der Universität weiß dann schon Jeder, welcher Professor damit gemeint ist. Margarethe, Mutter von Heinrich VII., stif tete eine Professur der Theologie, und der Inhaber derselben heißt der Margarethen-Professor (Margaret Professor). So hört man auch von einem Sherardischen Profeffor (Sherardian Professor of Botany), von einem Savilischen Professor (Savilian Professor of Geometry), von einem Doctor White's Professor (für Moral) 2c., deren Stühle von einem gewissen William Sherard, Consul in Smyrna, von einem Sir Henry Savile, von einem gewissen Dr. White 2c. gestiftet wurden.

Alle diese Professoren stehen nun noch unter den Urtikeln. der Testamente und Verfügungen der alten Stifter, und sowohl die Art ihrer Besoldung, als die Art ihrer Ernennung ist daher außerordentlich verschieden. Je nach dem Bestimmen des Erblasfers wird der eine von dem Körper der Universitåt, der andere von dem Collegium der Aerzte, der dritte von den Häuptern einzelner Collegien

ernannt.

Um ein Beispiel von der Umständlichkeit einiger dieser Ernennungsweisen zu geben, wollen wir den Savilischen Professor der Geometrie und der Astronomie citiren. So Kohl's Reisen in England. III.

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oft diese Stelle vacant wird, so muß,

so verordnete es der Wille des,,Knight" (Ritters) Sir Henry Savile, — der Vicekanzler der Universität dieß zuerst in einem Briefe dem Erzbischof von Canterbury anzeigen, dann aber auch dem Lord-Kanzler von Großbritannien, dem Kanzler der Universität Orford, dem Bischof von London, dem ersten Staatssecretair, den Oberrichtern des Landes, dem ersten Baron der Schahkammer und dem Oberconsistorialrath (Dean of the Arches). Diese Herren sind die Wähler, und bei Leib und Leben darf der Vicekanzler keinen zu benachrichtigen versäumen. Jene erlauchten Personen werden feierlichst vom Stifter beschworen (conjured), nach den geschicktesten Mathematikern zu suchen, sowohl in anderen Ländern, als auch in England selbst, und ohne irgend eine Rücksicht auf besondere Universitäten oder Nationen denjenigen zu erwählen, den sie für am beßten qualificirt halten. Das einzige Erforderniß ist, daß der Candidat wenigstens 26 Jahre alt, von gutem Rufe sei und, wenn Engländer, mindestens den Grad eines ,,Master of arts" (Magister der Künste) besize. Bei anderen gelten wieder ganz andere Eigenschaften und Erfordernisse. Es ist merkwürdig, daß, ob= gleich dieser Stuhl, wie gesagt, allen Nationen der Welt offen war, doch immer, so lange die Professur existirt, nur unter einer einzigen Nation jene geeigneten Personen gefunden wurden, nämlich unter der englischen, wie dieß deutlich genug aus dem Verzeichniß der Professoren hervorgeht.

Solcher von Privatpersonen gestifteten Professuren find im Ganzen ungefähr zwanzig. Außerdem giebt es aber noch

Fellowships and Scholarships.

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einige ebenfalls von Stiftungen herrührende „Readers" und,,Lecturers“, z. B. einen „Reader in Geology" (dieß ist jest der berühmte Buckland), einen ,,Lecturer in Ana-tomy" etc.

Endlich ist noch der öffentliche Redner der Universitåt (the public oratór) zu erwähnen, der bei allen öffentlichen Gelegenheiten die Berichte und Adreffen der Universitåt abfaßt und abwechselnd mit dem Professor der Poesie jähr= lich die große Universitäts-Rede (oration) hålt.

Alle diese Professoren sind außerdem auch noch Mitglieder von Collegien und haben nicht nur Einkünfte als Professoren, sondern auch noch als Collegienmitglieder, so wie sie denn auch in diesen Collegien wohnen, eben so wie 3. B. bei uns in Desterreich zc. die Lehrer an vielen Gymnasien außerdem auch noch Mitglieder eines Klosters find, welches das Recht hat, diese Lehrerstellen zu befeßen. Die Auditorien (lecture-rooms) haben sie aber nicht wie unsere Professoren in ihrem eigenen Hause oder in einem gemeins schaftlichen Universitätsgebäude, sondern dieselben find in verschiedenen der Universität zugehörigen Häusern vertheilt.

Außer diesen Profefforschaften (Professorships), d. h. Stiftungen für die Unterhaltung und Besoldung von Lehrern, giebt es auch noch mehre andere Stiftungen an der Universität für die Unterhaltung und Besoldung von Gelehr ten, die aber dadurch nicht zum Lehren gezwungen werden, oder sogenannte „,,Fellowships and Scholarships" (Came= radenschaften oder Schülerschaften). Solcher UniversitätsSchülerschaften giebt es etwa ein Dugend, jedes für zwei

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oft diese Stelle vacant wird, so muß,

so verordnete es der Wille des ,,Knight" (Ritters) Sir Henry Savile, der Vicekanzler der Universität dieß zuerst in einem Briefe dem Erzbischof von Canterbury anzeigen, dann aber auch dem Lord-Kanzler von Großbritannien, dem Kanzler der Universität Orford, dem Bischof von London, dem ersten Staatssecretair, den Oberrichtern des Landes, dem ersten Baron der Schahkammer und dem Oberconsistorialrath (Dean of the Arches). Diese Herren sind die Wähler, und bei Leib und Leben darf der Vicekanzler keinen zu benachrichtigen versäumen. Jene erlauchten Personen werden feierlichst vom Stifter beschworen (conjured), nach den geschicktesten Mathematikern zu suchen, sowohl in anderen Ländern, als auch in England selbst, und ohne irgend eine Rücksicht auf besondere Universitäten oder Nationen denjeni gen zu erwählen, den sie für am beßten qualificirt halten. Das einzige Erforderniß ist, daß der Candidat wenigstens 26 Jahre alt, von gutem Rufe sei und, wenn Engländer, mindestens den Grad eines ,,Master of arts" (Magister der Künsstë) besize. Bei anderen gelten wieder ganz andere Eigen= schaften und Erfordernisse. Es ist merkwürdig, daß, ob= gleich dieser Stuhl, wie gesagt, allen Nationen der Welt offen war, doch immer, so lange die Professur existirt, nur unter einer einzigen Nation jene geeigneten Personen gefunden wurden, nämlich unter der englischen, wie dieß deutlich genug aus dem Verzeichniß der Professoren hervorgeht.

Solcher von Privatpersonen gestifteten Professuren find im Ganzen ungefähr zwanzig. Außerdem giebt es aber noch

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