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The Chancellor, the Masters and Scholars.

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müßte sie alle besuchen, alle kennen und alle schil dern, und doch ist dieß beinahe unmöglich. Ich will es daher versuchen, von dem Wenigen, was ich dort ge= sehen habe, das aber Viel für mich war, einen Bericht zu geben.att

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Ich sagte, daß hier fast Alles in den vielen Collegien zerstreut und vertheilt sei. Man muß dieß jedoch nicht so verstehen, als ob hier gar keine Einheit stattfande, und als ob etwa alle die verschiedenen Collegien als ganz gefon= derte Schulen bloß für sich agirten und separirt dastånden.

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Dieß ist nicht der Fall. Vielmehr bilden der Canzler, die Meister und die Schüler der Universität Orford (,,the Chancellor, the Masters and Scholars of the University of Oxford, dieß ist der alte Titel) einen einigen und verbundenen Körper, der alle seine Rechte ausübt, alle seine Ungelegenheiten berath und alle feine Beschlüsse faßt in zwei Versammlungen, welche Häuser genannt werden, das eine the House of Congregation" und das andere the House of Convocation." Jenes besteht hauptfächlich nur für die Vertheilung der wissenschaftlichen Ehrentitel (Degrees), dieses aber, in dem mehre Mitglieder der Universität Sig und Stimme haben, beSchließt über alle andere wichtigen Interessen der Universität und verändert oder bestätigt die Statuten und Fundamental-Gesebe, insofern die Bestimmung über die legteren nicht ein königliches Recht ist.

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In das Detail diefer beiden Corporationen, von denen man in Oxford so viel hören muß, wer zum Stimmen in denfelben berechtigt fei, wer nicht,

in wie weit die Berech=

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12,,The house of congregation" u.,,the house of convocation." tigungen der beiden Häuser in einander greifen oder sich gegenseitig beschränken, wie sie zur Macht des Canzlers stehen, welche Rechte sie der Staatsgewalt gegenüber ha= ben, einzugehen, dieß ist platterdings unmöglich. Denn die Verfassung dieser englischen Universität sieht in Vergleich mit der Verfassung unserer Universitäten aus wie ein bunter und verwickelter gothischer Kirchenbau in Vergleich zu einem einfachen griechischen Tempel. Und außerdem kommen so unendlich viele sonderbare und alterthümliche Kunstausdrücke, Titel und Namen dabei vor, daß man dabei für einen Deutschen auf Schritt und Tritt etwas zu erklären hätte, und eine Reihe von Vorlesungen als Einleitung vorausschicken müßte.

Die ausübende Gewalt oder das Gouvernement der Universität liegt in den Hånden des Canzlers und seines ihn vertretenden Vicecanzlers. Dieser Posten des Univerfitåtscanzlers wurde sonst einem Mitgliede der Universität, spåter den Bischöfen und seit 300 Jahren gewöhnlich ausgezeichneten Laien (laymen) übertragen. Sehr häufig nahmen ihn die Erzbischöfe von Canterbury ein. Die merkwürdigsten Canzler von Orford aber sind erstlich der, welcher jezt diese Stelle inne hat, und dann derjenige, welchem sie im Jahre 1650 übertragen wurde, der Herzog von Wellington und Oliver Cromwell. Dem Canzler zur Seite steht der Seneschall (High Steward) der Universität, und ihn vertritt der Vicecanzler.

Dieser Vicecanzler, der immer ein am Orte refidirendes Mitglied der Universität, eines der Häupter der Collegien (heads of colleges) ist, ist eigentlich die Hauptperson, denn

Stellung der Stadt Orford zu der Universität.

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er figurirt überall als actives und gouvernirendes Haupt der Universität. Ihm ist als solchem nicht nur der Körper der Universität unterthan, sondern auch die Gemeinde und Bürgerschaft der Stadt Orford und ihres Weichbildes selbst. Diese Leute sind alle der Universitätspolizei und den Universitätsanordnungen unterworfen, und der Vicecanzler kann nicht nur einen Bürger, Kaufmann, Wirth in den Bann thun und ihm den Verkehr mit den Studenten verbieten (welches Verbot bei uns bekanntlich die Studenten oft selber ergehen lassen), sondern er kann auch einen solchen Bürger fogar aus der Stadt und vom Gebiete der Stadt verweifen. Der Mayor“ (Bürgermeister) der Stadt legt daher auf jedes Jahr am 30. September vor dem Vicecanzler der Universität seinen Eid ab. Die Aufsicht, welche diese leitenden Herren von der Universität ausüben, soll oft sehr weit gehen. Mehr oder weniger soll jeder Fremde, der in der Stadt erscheint, oder Miene macht, sich daselbst niederzulassen, in Bezug auf seinen Charakter, seine Moralitât u. s. w. beobachtet und nicht immer für tauglich ge= funden werden, ein Mitglied der Gemeinde abzugeben.

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Dem Vicecanzler zur Seite stehen zwei sogenannte ,,Proctors," deren Erwählung und Installirung eben so feierlich, eigenthümlich und umständlich ist, wie alle Wah. len und Installirungen an den englischen Universitäten.

Die beiden Leute, welche diese Universität ins Parliament schickt, haben den Namen „,Burgesses," ein altes Wort, das eigentlich Bürger bedeutet, zuweilen aber auch für die Parliamentsmitglieder gewisser Corporationen ge= braucht wird. Der merkwürdigste dieser Burgesses war

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Die,,Heads of Colleges."

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bekanntlich Sir Robert Peel, der in den Jahren 1817, 1818, 1819, 1820 und dann 1826, 1827, 1828, 1829 Parliamentsmitglied für Oxford war. Peel ist einer der beßten Schüler und treuesten Unhänger von Orford.

Nach diesen obersten Chargen der Universität kommen die verschiedenen Häupter der Collegien (heads of colleges). Diese Collegien sind Stiftungen, die von Königen, Bischöfen oder ausgezeichneten Privatpersonen zu verschiedenen Zeiten gemacht wurden, theils um gelehrten Leuten darin Versorgung, Wohnung, Tisch und Pfründen zu gewähren, theils um die Studenten in den klösterlichen Gebäuden einer specielleren Aufsicht und Disciplin zu unterwerfen und ihren Unterricht und ihre Erziehung darin unter den in den Collegien angestellten Lehrern und Tutoren zu leiten. Diese Collegien bilden eigene Corporationen für sich, und es giebt ihrer neunzehn.

Die Häupter dieser Collegien, die man mit den Pröpsten oder Uebten der Klöster vergleichen kann, haben fast bei jedem Collegium einen anderen Namen oder Titel. Das Haupt des einen Collegiums heißt:,,the master" (der Meister), das des anderen,,the procurator" (der Verweser), das eines dritten,,the guarder" (der Hüter), das eines vierten,,the perpetual rector" (der beständige Rector), das eines fünften,,the provost (der Propft). The president" (der Präsident), „,the principal" (der Principal),,,the dean“ (der Dechant) find andere Namen solcher Collegienhäupter, und ich führe dieß nur an als ein neues Beispiel von der unglaublichen und unerschöpflichen Mannigfaltigkeit, welche in allen

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Die ,,Halls" u. ihre ,,Principals."

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englischen Verfassungsangelegenheiten herrscht, und ich erinnere hierbei an das, was ich wohl hie und da über die verschiedene Titulatur der alten englischen Stadthaupter bemerkte. Die Engländer scheinen gegen alle Einförmigkeit in ihren Verfassungen wahrhaft passionirt eingenommen gewesen zu sein. Bei uns ist Alles viel gleichförmiger. Durchweg heißen die Häupter der Universitäten Rectoren und Prorectoren, und durchweg die Häupter der Städte ,,Bürgermeister." Jene,,heads of colleges" find innerhalb der Mauern ihrer respectiven Collegien ungefähr das, was der Vicecanzler für die ganze Universität ist, diejenigen, in deren Hånde die Regierung des Collegiums nieder= gelegt ist.

Außer den 19 Collegien giebt es auch noch 5 foge= nannte Hallen (halls). Diese Hallen sind fast ganz daffelbe, wie die Collegien, ebenfalls klösterliche Einrichtungen und Gebäude für sich, deren Häupter,,principals" ge= nannt werden. Sie nehmen ebenso wie die Collegien Studenten auf. Der einzige Unterschied ist der, daß sie keine Corporationen wie die Collegien für sich bilden, und daß fie die Verwaltung ihres Vermögens und ihre innere Einrichtung nicht selbst leiten und bestimmen, sondern vom Vicecanzler der Universität abhängen. Sie sind gewissermaßen Vasallenschaften der Universität (they are held in trust by the university). Sie wählen daher auch ihre Häupter (principals) nicht selbst, sondern dieselben werden vom Vicecanzler der Universität ernannt. Ihre Zahl war vor Elisabeth's und Heinrich's VIII. Zeiten 200, ein

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