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Die Fundationen der Collegien.

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solche Versorgungsanstalten für die Mönche sind. Ein jedes hat seine,,Foundation" (Fundation), die aus Capitalien, Landgütern,,,Patronages" (Verfügung über Predigerstellen) und anderen Vorrechten besteht.

Diese Fundation oder dieses Vermögen der Collegien entstand gewöhnlich nicht auf ein Mal, sondern kam erst im Laufe der Zeiten durch viele Wohlthäter, die dazu beitrugen, zusammen. Die Zinsen des Vermögens sind zur Unterhaltung der Collegiats-Gebäude und der Mitglieder der Körperschaften des Collegiums bestimmt. Unter diesen Mitgliedern giebt es verschiedene Grade: erstlich arme Stipendiaten, junge Studenten, die ein Stipendium und eine Wohnung vom Collegium genießen und damit weiter studiren, dann sogenannte,,Scholars", welche gewöhnlich. schon irgend einen Universitätsgrad haben müssen, und. endlich die,,Fellows", welche die eigentlichen berathenden und verwaltenden Mitglieder des Collegiums find. Wir können sie die Collegiaten nennen.

Die Fellows oder Collegiaten findet man fast in allen Collegien. Doch haben sie in einigen Collegien besondere Namen. So heißen sie im Christ-Church-College nicht Fellows, sondern,,Canons." Auch die Scholars finden sich in den meisten Collegien. Die Stipendiaten haben sehr vers schiedene Namen. So heißen sie in dem einen Collegium : ,,Exhibitioners", in dem anderen,,Postmasters" (Postmeister, nicht etwa ein Spizname, sondern eine ganz officielle Benennung)*).

*) Ohne Zweifel ist das Wort so zu deuten:,,post-masters", d. h. die, welche nach den Masters kommen.

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Die,,Members on the foundation."

Jedes Collegium hat natürlich seine bestimmte Anzahl von Fellows, Scholars und Exhibitioners, und wenn eine dieser Stellen vacant ist, so wird wieder ein Anderer hineingewählt. Manche dieser Stellen find oft von ihren Stif= tern, den Königen oder den reichen Privatpersonen, unter gewisse Bedingungen gestellt, d. h. es wurde dem Collegium eine gewisse Schenkung für die Beköstigung und Wohnung eines oder mehrer Fellows oder Stipendiaten gemacht unter der Bedingung, daß,,sie alle aus Yorkshire feien“ oder daß „fie aus den Manchester’schenGymnasiasten gewählt würden.“ So hat fast jedes Gymnasium und jede Shire Englands ihre Berechtigungen und Fundationen in irgend einem der Collegien von Orford oder Cambridge. Diese Bedingungen der Wahl müssen natürlich von den Collegien eingehalten werden, wenn sie nicht ihre Berechtigungen verlieren wollen.

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Alle diejenigen Mitglieder und Bewohner eines Colle= giums, die von dem Vermögen desselben irgend einen Vortheil ziehen, nennt man ,,Members on the foundation" (Collegiums Mitglieder auf der Fundation). Außer dies sen giebt es auch,,Members not on the foundation" (Mitglieder, die nicht auf der Fundation find). Dieß find dann eben diejenigen jungen Studenten, welche in die Collegien treten und denselben für Wohnung, Nahrung, Unterricht, Aufsicht 2c. etwas Gewisses (oft sehr viel) bezahlen. Da die Collegien auch von diesen Mitgliedern naz türlich nur eine gewisse Anzahl halten können, und da manche Collegien beliebter find als andere, so giebt es felbft für diese bezahlbaren Stellen in den Collegien oft eine Menge

Die,,Members not on the foundation."

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Candidaten, die lange auf den Listen stehen, bevor sie endlich befriedigt und aufgenommen werden können.

Die,,Members not on the foundation", d. h. der größte Theil der Studenten, theilen sich wiederum in sehr bestimmt verschiedene Classen, die alle verschiedene höhere oder niedrigere Preise bezahlen und dafür auch besser oder schlechter bedient werden.

Die erste Classe, die, welche am meisten bezahlen muß, find die,,Noblemen", die Herzogs, Marquis und Earls-Söhne. Es kommt nicht bloß darauf an, daß man mehr bezahlen könne und wolle, um zu dieser Classe zu gehören, sondern man muß auch wirklich ein Nobleman sein.

Die zweite Classe begreift die,,Gentlemen Commoners" (die edlen Gemeinen, so zu sagen), die Baronets, alle Söhne der Gentry, d. h. alle solche reiche Leute, die gerade kein Geschäft oder Gewerbe betreiben, und diejenigen årmeren Edelleute, welche die erste Classe nicht zu bezahlen wünschen. Oft gelingt es aber wohl auch, den Sohn eines reichen Fabrikanten oder Juristen in diese Classe zu bringen. Die jungen Leute der beschäftigten und angestellten Reichen, die nicht eigentlich zur Gentry gehören, streben immer darnach und sehen eine besondere Ehre darein, daß ihre Aeltern fie in irgend einem der vornehmeren Orforder Collegien in die Classe der,,Gentlemen Commoners" bringen.

Die dritte Classe endlich sind die,, Commoners" (die Ge= meinen), in welche ohne alle weitere Rücksicht auf Geburt Jeder kommen kann, der nur das Nöthige zu bezahlen vermag. Man findet aber zuweilen auch unter dieser Claffe noch ,,Honourables" (Hochwohlgeborene). Die Gentlemen

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Die Beamteten der Collegien.

Commoners" werden in einigen Collegien auch ,,FellowCommoners" genannt. Alle Graduirten rangiren mit den ,Gentlemen-Commoners," so daß also der gemeine Student, sobald er Baccalaureus, Magister oder Doctor wird, dadurch in die Classe der Edlen-Gemeinen übergeht.

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In einigen Collegien kommt endlich noch eine Classe von Studenten vor, die zwar nicht das Glück haben, auf der Fundation zu sein, die aber doch nichts oder nur wenig zahlen, und die dafür dem Collegium gewisse Dienste leisten müssen. Diese heißen dann wohl,,Servitors" (Dienende).

Außer allen diesen Leuten nun, welche große und kleine Pfründen empfangen, oder welche bedeutende und unbedeutende Summen bezahlen, kommen in jedem Collegium auch noch solche vor, die vom Collegium befoldet oder doch angestellt werden, und die den Zwecken des Collegiums dienen. Die höheren Beamten, die der inneren Haushaltung des Collegiums nöthig sind, werden aus den Collegiaten selber genommen. So ist einer der ,,Bursar" (Schahmeister), ein anderer der,,Viceprovost" (Vicepropst), ein dritter der,,Dean" (Dechant) oder Caplan des Collegiums. Andere stellen die,,Tutors" (Aufseher) der jungen Studenten vor, wofür sie denn noch besonders bezahlt werden. Am Ende hat natürlich jedes Collegium auch noch seine Organisten,,,Singing Men" (Sänger),,,Choristers" (Choristen), Diener, Portiers, wie sich dieß denn Alles ganz ähnlich auch in unseren Klöstern wiederfindet.

Endlich hat denn auch jedes Collegium seine „Patronages," d. h. eine Reihe von Predigerstellen, die es zu vergeben hat, und welche gewöhnlich denjenigen zugedacht

Patronage der Collegien.

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werden, die als Studenten in diesem Collegium wohnten. Auch dieß finden wir bei unseren Klöstern wieder. Manche Collegien haben das Patronat von 20 bis 30Stellen. „,ChristChurch-College" hat das Patronat sogar von 91 Vicars, Curaten und Rectoren in fast allen Grafschaften von England, was wirklich außerordentlich ist. Ueberhaupt ist dieses Collegium so entschieden das reichste, größte, vornehmste und berühmteste aller Collegien, daß keines ihm hierin gleich kommt. Es ist dasselbe, so`zu sagen, vorzugsweise das Collegium des höchsten englischen Adels. In diesem Collegio wohnen und studiren die Söhne der Herzoge von Marlborough, Somerset, Sutherland, Portland, der Marquis von Waterford, Chesterfield 2c. Im Jahre 1833 hatte dieses Collegium nicht weniger als 1000 lebende Mitglieder, for wohl,,on" als ,,not on the foundation. Es rühmt fich, einige der ausgezeichnetsten Männer Englands in seinen Mauern erzogen zu haben. Auch Sir Robert Peel war ein,,Christ-Church-Student." Jedes Collegium hat so seine Leute, deren es sich rühmt. Und von jedem hers vorragenden Engländer weiß man gewöhnlich, ob er ein ,,Oxford-“ oder ein,, Cambridge-man" war, ob er dem Christ-Church, oder dem Oriel-, oder dem WorcesterCollegium angehörte. So weiß z. B. Jeder, daß Peel ein Orfordman und Byron ein Cambridgeman war, der alte berühmte Hampden ein Orfordman, Pitt ein Cambridgeman. Es ist ein großer Unterschied zwischen den Cambridgemen und den Orfordmen. Jene sind in der Regel weit liberaler gewesen als diese. Cambridge hatte die Ehre, mehre berühmte protestantische Bischöfe zu erziehen, welche Orford die Ehre Kohl's Reisen in England. III.

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