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,,Regius Professors."

Mal gar 300, durch Vereinigung mit Collegien sank aber ihre Zahl, wie gesagt, auf fünf herab.

So haben wir also ungefähr den Unterschied der Universität als allgemeinen, Alles umfassenden Körpers und der Collegien als besonderer Körperschaften angegeben und festgestellt. Wir wollen hier nun etwas Specielles über beide zur näheren Charakteristik ihrer Einrichtung hinzufügen, zuerst über die Universität.

An dieser, der Universität, sind vor allen Dingen die Universitätsprofessoren angestellt, und zwar zunächst die vier vornehmsten oder die vier königlichen Professoren, ,,Regius Professors" (sic: halb lateinisch, halb englisch). Die Stühle dieser vier,,Regius Professors" wurden von Heinrich VIII. gestiftet, einer für Theologie,,,Regius Professor of Divinity," einer für das Civilrecht, „Regius Professor of Civil Law," einer für Medicin,,,Regius Professor of Medicine," einer für das Hebräische, „Regius Professor of Hebrew,“ und einer für das Griechische, ,,Regius Professor of Greek."

Außer diesen königlichen Professoren Heinrich's VIII. giebt es nur noch einen ,,Regius Professor," den George I. einsekte, nämlich den für neuere Geschichte und neuere Sprachen.

Alle andere Professorschaften sind Stiftungen von Privatpersonen, welche entweder bei ihren Lebzeiten oder durch Testament der Universität Ländereien oder Gelder vermachten, um daraus einen Professor für Poesie, oder für Musik, oder für das Angelsächsische, oder für Geometrie, oder für Astronomie zc. zu besolden..

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Diese lehteren Professoren werden gewöhnlich nicht nur in Schriften, sondern auch im gemeinen Leben mit dem Namen ihres Stifters genannt. So gründete z. B. William Laud, Erzbischof von Canterbury, im Jahre 1636 eine Professur für das Arabische, und der Gelehrte, welcher jedes Mal diese Professur inne hat, heißt,,the Laudian Professor" (der Laudische Professor). An der Universität weiß dann schon Jeder, welcher Professor damit gemeint ist. Margarethe, Mutter von Heinrich VII., stiftete eine Professur der Theologie, und der Inhaber der= selben. heißt der Margarethen-Professor (Margaret Professor). So hört man auch von einem Sherardischen Professor (Sherardian Professor of Botany), von einem Savilischen Profeffor (Savilian Professor of Geometry), von einem Doctor White's Professor (für Moral) xc., deren Stühle von einem gewissen. William Sherard, Conful in Smyrna, von einem Sir Henry Savile, von einem gewissen Dr. White c. gestiftet wurden.

Alle diese Professoren stehen nun noch unter den Artikeln der Testamente und Verfügungen der alten Stifter, und sowohl die Art ihrer Besoldung, als die Art ihrer Ernennung ist daher außerordentlich verschieden. Je nach dem Bestimmen des Erblaffers wird der eine von dem Körper der Universität, der andere von dem Collegium der Aerzte, der dritte von den Häuptern einzelner Collegien

ernannt.

Um ein Beispiel von der Umständlichkeit einiger dieser Ernennungsweisen zu geben, wollen wir den Savilischen Profeffor der Geometrie und der Ustronomie citiren. So Kohl's Reisen in England. III.

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oft diese Stelle vacant wird, so muß,

so verordnete es der Wille des ,,Knight" (Ritters) Sir Henry Savile, - der Vicekanzler der Universität dieß zuerst in einem Briefe dem Erzbischof von Canterbury anzeigen, dann aber auch dem Lord-Kanzler von Großbritannien, dem Kanzler der Universität Orford, dem Bischof von London, dem ersten Staatssecretair, den Oberrichtern des Landes, dem ersten Baron der Schakkammer und dem Oberconsistorialrath (Dean of the Arches). Diese Herren find die Wähler, und bei Leib und Leben darf der Vicekanzler keinen zu benachrichtigen versäumen. Jene erlauchten Personen werden feierlichst vom Stifter beschworen (conjured), nach den geschicktesten Mathematikern zu suchen, sowohl in anderen Ländern, als auch in England selbst, und ohne irgend eine Rücksicht auf besondere Universitäten oder Nationen denjeni= gen zu erwählen, den sie für am beßten qualificirt halten. Das einzige Erforderniß ist, daß der Candidat wenigstens 26 Jahre alt, von gutem Rufe sei und, wenn Engländer, mindestens den Grad eines ,,Master of arts" (Magister der Künste) besize. Bei anderen gelten wieder ganz andere Eigenschaften und Erfordernisse. Es ist merkwürdig, daß, obgleich dieser Stuhl, wie gesagt, allen Nationen der Welt offen war, doch immer, so lange die Professur existirt, nur unter einer einzigen Nation jene geeigneten Personen ge= funden wurden, nämlich unter der englischen, wie dieß deutlich genug aus dem Verzeichniß der Professoren her vorgeht.

Solcher von Privatpersonen gestifteten Professuren sind im Ganzen ungefähr zwanzig. Außerdem giebt es aber noch

Fellowships and Scholarships.

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einige ebenfalls von Stiftungen herrührende Readers" und,,Lecturers", z. B. einen „Reader in Geology" (dieß ist jest der berühmte Buckland), einen ,,Lecturer in Anatomy" etc.

Endlich ist noch der öffentliche Redner der Universitåt (the public orator) zu erwähnen, der bei allen effentlichen Gelegenheiten die Berichte und Adressen der Universitåt abfaßt und abwechselnd mit dem Professor der Poesie jähr= lich die große Universitäts-Rede (oration) hålt.

Alle diese Professoren sind außerdem auch noch Mitglieder von Collegien und haben nicht nur Einkünfte als Professoren, sondern auch noch als Collegienmitglieder, so wie sie denn auch in diesen Collegien wohnen, eben so wie z. B. bei uns in Desterreich 2c. die Lehrer an vielen Gymnasien außerdem auch noch Mitglieder eines Klosters find, welches das Recht hat, diese Lehrerstellen zu beseßen. Die Auditorien (lecture-rooms) haben sie aber nicht wie unsere Professoren in ihrem eigenen Haufe oder in einem gemein= schaftlichen Universitätsgebäude, sondern dieselben find in verschiedenen der Universität zugehörigen Häusern vertheilt.

Außer diesen Professorschaften (Professorships), d. h. Stiftungen für die Unterhaltung und Besoldung von Lehrern, giebt es auch noch mehre andere Stiftungen an der Universität für die Unterhaltung und Besoldung von Gelehrten, die aber dadurch nicht zum Lehren gezwungen werden, oder sogenannte ,,Fellowships and Scholarships" (Came= radenschaften oder Schülerschaften). Solcher UniversitätsSchülerschaften giebt es etwa ein Dugend, jedes für zwei

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Die,,Heads of Colleges.“

bekanntlich Sir Robert Peel, der in den Jahren 1817, 1818, 1819, 1820 und dann 1826, 1827, 1828, 1829 Parliamentsmitglied für Crford war. Peel ist einer der beßten Schüler und treuesten Anhänger von Orford.

Nach diesen obersten Chargen der Universität kommen die verschiedenen Häupter der Collegien (heads of colleges). Diese Collegien find Stiftungen, die von Königen, Bischöfen oder ausgezeichneten Privatpersonen zu verschiedenen Zeiten gemacht wurden, theils um gelehrten Leuten darin Versorgung, Wohnung, Tisch und Pfründen zu gewähren, theils um die Studenten in den klösterlichen Gebäuden einer specielleren Aufsicht und Disciplin zu unterwerfen und ihren Unterricht und ihre Erziehung darin unter den in den Collegien angestellten Lehrern und Tutoren zu leiten. Diese Collegien bilden eigene Corporationen für sich, und es giebt ihrer neunzehn.

Die Häupter dieser Collegien, die man mit den Propsten oder Aebten der Klöster vergleichen kann, ha= ben fast bei jedem Collegium einen anderen Namen oder Titel. Das Haupt des einen Collegiums heißt:,,the master" (der Meister), das des anderen ,,the procurator" (der Verweser), das eines dritten,,the guarder" (der Hüter), das eines vierten,,the perpetual rector" (der be= ständige Rector), das eines fünften ,,the provost" (der Propft). The president" (der Präsident), „,the principal" (der Principal),,,the dean" (der Dechant) find andere Namen solcher Collegienhäupter, und ich führe dieß nur an als ein neues Beispiel von der unglaublichen und unerschöpflichen Mannigfaltigkeit, welche in allen

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